Freie Bestatterwahl & Was tun im Todesfall?
Ein Todesfall kommt oft unerwartet. Inmitten von Schock, Trauer und vielen offenen Fragen müssen Angehörige plötzlich Entscheidungen treffen. Viele wissen in diesem Moment nicht, welche Schritte notwendig sind – und vor allem nicht, dass sie den Bestatter frei wählen können.
Sie haben das Recht auf freie Bestatterwahl
Viele Menschen glauben, dass bei einem Todesfall automatisch ein bestimmtes Bestattungsunternehmen zuständig ist – etwa jenes der Gemeinde, des Krankenhauses oder Pflegeheims. Das stimmt nicht.
In Österreich können Angehörige grundsätzlich selbst entscheiden, welches Bestattungsunternehmen sie beauftragen möchten. Auch wenn ein Todesfall in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz eintritt, sind Sie nicht verpflichtet, ein dort empfohlenes oder genanntes Unternehmen zu wählen. Die freie Bestatterwahl gibt Ihnen die Möglichkeit, jene Begleitung zu wählen, der Sie vertrauen und bei der Sie sich gut aufgehoben fühlen.
Gerade in einer emotional belastenden Situation ist es wichtig, einen Bestatter an der Seite zu haben, der verständlich erklärt, respektvoll begleitet und die Wünsche der verstorbenen Person sowie der Familie ernst nimmt.
Was tun, wenn ein Mensch verstorben ist?
Die ersten Schritte hängen davon ab, wo der Todesfall eingetreten ist.
Todesfall zu Hause
Wenn ein Mensch zu Hause verstirbt, sollte zunächst eine Ärztin oder ein Arzt verständigt werden. Das kann die Hausärztin oder der Hausarzt sein, außerhalb der Ordinationszeiten auch der ärztliche Bereitschaftsdienst oder die Rettung. Der Tod muss offiziell festgestellt werden. Danach erfolgt die Totenbeschau durch eine dafür zuständige Ärztin oder einen zuständigen Arzt. In Österreich muss jede verstorbene Person einer Totenbeschau unterzogen werden.
Erst nach der Freigabe durch die Totenbeschau darf die verstorbene Person vom Bestattungsunternehmen abgeholt werden.
Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim
Verstirbt ein Mensch in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz, werden die ersten medizinischen und organisatorischen Schritte in der Regel von der Einrichtung eingeleitet. Die „Anzeige des Todes“ und die Todesbescheinigung dienen unter anderem der Beurkundung beim Standesamt und der Durchführung der Bestattung.
Auch hier gilt: Sie dürfen das Bestattungsunternehmen frei wählen. Sie können sich daher direkt an Naturbestattung GmbH wenden, auch wenn Ihnen vor Ort ein anderes Unternehmen genannt wird.
Todesfall an einem öffentlichen Ort
Bei einem Todesfall an einem öffentlichen Ort, bei einem Unfall oder wenn die Todesursache unklar ist, werden meist Polizei und Rettung verständigt. Die weiteren Schritte hängen von der Situation ab. Sobald die verstorbene Person freigegeben wurde, kann ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl beauftragt werden.
Warum die freie Bestatterwahl so wichtig ist
Ein Abschied ist etwas sehr Persönliches. Jede Familie trauert anders, jede verstorbene Person hatte eigene Vorstellungen, Werte und Wünsche. Deshalb sollte auch die Begleitung im Todesfall zu Ihnen passen.
Die freie Bestatterwahl ermöglicht Ihnen, bewusst zu entscheiden:
Möchten Sie eine klassische Bestattung oder eine naturnahe Beisetzung?
Wünschen Sie eine stille Verabschiedung oder eine persönliche Zeremonie?
Soll der Abschied schlicht, individuell, religiös, weltlich oder besonders naturverbunden gestaltet werden?
Sie müssen sich nicht für den erstbesten Vorschlag entscheiden. Sie dürfen vergleichen, nachfragen und jenes Unternehmen wählen, dem Sie vertrauen.
Checkliste zum Herunterladen
Damit Sie in dieser schwierigen Situation nicht alles im Kopf behalten müssen, haben wir für Sie eine eigene Checkliste „Was tun im Todesfall?“ erstellt.
Sie können diese jederzeit herunterladen, ausdrucken und Schritt für Schritt durchgehen. So haben Sie eine hilfreiche Orientierung, welche Maßnahmen im Todesfall wichtig sind und welche Unterlagen benötigt werden.
Wir sind für Sie da
Ein Todesfall bringt viele Fragen mit sich. Naturbestattung GmbH unterstützt Sie verlässlich, ruhig und einfühlsam – unabhängig davon, wo der Todesfall eingetreten ist.
Sie haben das Recht, den Bestatter Ihres Vertrauens frei zu wählen. Gerne begleiten wir Sie bei allen notwendigen Schritten und beraten Sie zu den Möglichkeiten einer würdevollen Naturbestattung.
Kontaktieren Sie uns im Todesfall oder zur vorsorglichen Beratung. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.











